1. Angebote und Annahmen

  • Die Angebote sind nur 30 Tage lang gültig und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch LCM Systems.

  • Jede von LCM Systems abgegebene Offerte ist nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen und stellt keine Verpflichtung dar, bis LCM Systems das Angebot des Käufers angenommen hat.

  • Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und den Bedingungen des Käufers haben die Bedingungen von LCM Systems Vorrang. Änderungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und von einer ordnungsgemäß bevollmächtigten Person im Namen von LCM Systems unterzeichnet werden.

2. Titel und Risiko

  • Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn LCM Systems den vollständigen Rechnungspreis der Waren einschließlich Mehrwertsteuer und gegebenenfalls Zinsen erhalten hat.

  • Das Risiko für die Waren geht auf den Käufer über, wenn die Waren das Gelände von LCM Systems verlassen, und der Transport erfolgt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unter der Verantwortung und auf Risiko des Käufers.

  • Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware an LCM Systems ist der Käufer als Treuhänder der Ware verpflichtet, die Ware getrennt zu lagern, so dass sie als Eigentum von LCM Systems erkennbar ist. Falls der Käufer die Waren weiterverkauft, bevor LCM Systems vollständig bezahlt wurde, muss der Käufer in Erfüllung dieses Treuhandverhältnisses den Preis der Waren (und etwaige Zinsen darauf) aus dem Erlös des Weiterverkaufs an LCM Systems abführen und zu diesem Zweck den Erlös auf ein separates Konto einzahlen, so dass erkennbar ist, dass er LCM Systems gehört. Diese Klausel lässt alle anderen Ansprüche, die LCM Systems gegenüber dem Käufer hat, unberührt.

3. Zahlungsbedingungen

  • Die Kreditbedingungen müssen vor der Lieferung schriftlich bestätigt werden, andernfalls werden die Waren nur gegen Nachnahme geliefert. Im Falle eines genehmigten Kreditverkaufs muss die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum oder innerhalb einer anderen, von LCM Systems schriftlich festgelegten Frist erfolgen.

  • Alle anderen Transaktionen erfolgen ausschließlich auf der Basis von Barzahlung bei Bestellung.

  • Auf den Gesamtkaufpreis ist die Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Höhe aufzuschlagen.

  • Auf alle überfälligen Rechnungen werden ab 30 Tagen nach Rechnungsdatum (sofern nicht anders vereinbart) bis zum Eingang der Zahlung bei LCM Systems (und bei Schecks bis zu deren Einlösung) Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der National Westminster Bank plc berechnet.

4. Garantie

LCM Systems Limited ("LCM Systems") garantiert, dass wir nach eigenem Ermessen fehlerhafte, von LCM Systems gelieferte Waren ersetzen, reparieren oder den Kaufpreis zurückerstatten, sofern die Reklamation innerhalb von 12 Kalendermonaten nach dem Rechnungsdatum für die Waren oder einer anderen, von uns von Zeit zu Zeit für bestimmte Produkte bekannt gegebenen Frist schriftlich bei uns eingereicht wird. Diese Garantie tritt an die Stelle jeder gesetzlichen Gewährleistung oder Bedingung in Bezug auf die Qualität oder Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck.

Wenn es sich bei unseren Waren um Waren handelt, die üblicherweise für den privaten Gebrauch gekauft werden und die für einen anderen als den geschäftlichen Gebrauch bestimmt sind, schränken unsere Verkaufsbedingungen die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht ein oder schließen sie aus, wenn die Produkte fehlerhaft ist. Die Waren, auf die sich die Reklamation bezieht, müssen innerhalb von 12 Kalendermonaten an uns zurückgesandt werden, und zwar in geeigneter Weise verpackt und gegebenenfalls in Übereinstimmung mit den besonderen Anweisungen, die LCM Systems zum Zeitpunkt der Lieferung mitgeteilt hat, sowie unter Beifügung eines Hinweises, in dem die ursprüngliche Rechnungsnummer für die Waren und die Art der Reklamation oder des Mangels angegeben sind, zusammen mit weiteren Informationen, die LCM Systems zum Zeitpunkt der Lieferung festgelegt hat. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, entfällt unsere Garantie und ~ ist von allen Verpflichtungen aus der Lieferung mangelhafter Waren befreit.

5. Haftung

Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 4 haften wir nicht für Mängel an den gelieferten Waren oder für Schäden, Verluste oder Kosten, die sich aus solchen Mängeln ergeben (unabhängig davon, ob diese auf Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Mitarbeiter zurückzuführen sind). Wir haften nicht für Schäden, Verluste oder Kosten, die sich aus der Unterlassung von Ratschlägen oder Informationen oder aus der Erteilung falscher Ratschläge oder Informationen ergeben, unabhängig davon, ob dies auf unsere Fahrlässigkeit oder die unserer Mitarbeiter zurückzuführen ist oder nicht.

In keinem Fall führt ein Vertragsbruch oder eine unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder ein Versäumnis jeglicher Art unsererseits oder seitens unserer Mitarbeiter zu einer Haftung für Einnahmeverluste oder Folgeschäden, die sich aus irgendeinem Grund ergeben.

6. Rückgabe

Eine Rücksendung von Waren wird von LCM Systems nicht akzeptiert, es sei denn, es handelt sich um Arbeiten im Rahmen unseres Reparatur-/Austauschservices oder um die Inanspruchnahme eines Ersatzes im Rahmen der Garantie gemäß Klausel 4 oben. Für alle zurückgesandten Waren kann eine Wiedereinlagerungsgebühr erhoben werden, deren Wert schriftlich bestätigt wird, bevor die Waren als Retouren angenommen werden. Der angegebene Wert basiert darauf, dass die Waren in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem sie versandt wurden.

7. Software

Die von LCM Systems entwickelte Software und die dazugehörige Dokumentation werden unter der Bedingung verkauft, dass der Käufer oder ein nachfolgender Endbenutzer keine weiteren Kopien der Software und der dazugehörigen Dokumentation anfertigt oder zulässt, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Zustimmung von LCM Systems vor.

8. Patente und Urheberrecht

  • Der Verkauf der Waren und die Veröffentlichung der diesbezüglichen Informationen oder technischen Daten bedeutet nicht, dass die Waren frei von Patent-, Geschmacksmuster- oder anderen gewerblichen Schutzrechten in Bezug auf eine bestimmte Anwendung der Waren sind.

  • Der Käufer garantiert, dass die Entwürfe und Spezifikationen, die er LCM Systems zur Verfügung stellt, keine Verletzung von Patenten, Geschmacksmustern oder anderen gewerblichen Schutzrechten bei der Herstellung und dem Verkauf der Waren durch LCM Systems zur Folge haben werden.

  • Der Käufer verpflichtet sich, LCM Systems von allen Lizenzgebühren, Ansprüchen, Klagen, Verfahren, Verlusten und Kosten freizustellen, die im Zusammenhang mit der Verletzung oder angeblichen Verletzung von Patenten, Gebrauchsmustern oder anderen gewerblichen Schutzrechten bei der Herstellung, dem Verkauf oder der Verwendung der Waren aus oder im Zusammenhang mit den in den Absätzen (a) und/oder (b) oben beschriebenen Angelegenheiten entstehen.

9. Werkzeuge

Werkzeuge und Modelle, die für die Herstellung der gemäß dem Vertrag zu liefernden Waren angefertigt werden, sowie das Urheberrecht daran bleiben Eigentum von LCM Systems , auch wenn der Käufer die Kosten für diese Werkzeuge und Modelle bezahlt oder anderweitig dazu beigetragen hat.

10. Artikel des Käufers

Die vom Käufer im Rahmen des Vertrags gelieferten Gegenstände müssen in angemessener Menge, kostenlos und in ausreichender Menge und zu den von LCM Systems geforderten Zeitpunkten bereitgestellt werden. Vom Käufer beigestellte mangelhafte Gegenstände berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Zurückweisung der Ware, zur Minderung des Vertragspreises oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen eines solchen Mangels. Der Käufer hat LCM Systems von allen Ansprüchen freizustellen, die sich aus der Lieferung von mangelhaften Waren durch den Käufer ergeben.

11. Technische Daten

Obwohl alle Anstrengungen unternommen wurden, um die Richtigkeit der von LCM Systems veröffentlichten oder gelieferten Informationen und Daten zu gewährleisten, wird keine Haftung für Schäden, Verluste oder Kosten übernommen, die sich aus einem Fehler oder einer Auslassung in diesen Informationen oder Daten ergeben, und es wird das Recht vorbehalten, Konstruktionsänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Es wird empfohlen, dass der Käufer alle veröffentlichten Informationen und Daten sowie die künftige Verfügbarkeit überprüft, bevor er sie in seine Produktionsentwürfe einbaut oder für andere Zwecke verwendet.

12. Höhere Gewalt

LCM Systems haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund von Ursachen, die außerhalb der Kontrolle von LCM Systems liegen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmung, Krieg und andere zivile Unruhen oder Aufstände, Maßnahmen der Regierung, derzeitige Beschränkungen, Arbeitskämpfe, Streiks, Nichtverfügbarkeit von Materialien oder nicht rechtzeitige Lieferung von Zulieferern, Spediteuren oder Subunternehmern.

13. Lagerung

Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die dem Käufer oder seinem Vertreter zuzuschreiben sind, werden dem Käufer Lager- und andere zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt, und die Waren gehen ab dem Datum des Beginns einer solchen Verzögerung auf das Risiko des Käufers. LCM Systems behält sich das Recht vor, die Waren zum ursprünglichen Lieferdatum in Rechnung zu stellen, welches das Datum des Beginns der Garantie gemäß Klausel 4 ist.

14. Transitverspätungen

Beanstandungen wegen fehlender Ware müssen innerhalb von 10 Tagen nach dem Versanddatum der Ware schriftlich unter Beifügung des Lieferscheins erfolgen. Beanstandungen von Waren, die in Rechnung gestellt, aber nicht geliefert wurden, müssen innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer erfolgen.

15. Beendigung

  • Verstößt der Käufer gegen die Vertragsbedingungen, wird sein Eigentum gepfändet oder vollstreckt, wird er zahlungsunfähig, begeht er eine Konkurshandlung, schließt er einen Vergleich mit seinen Gläubigern, geht er in Liquidation oder wird er in Liquidation gesetzt (außer zum Zwecke der Verschmelzung oder des Wiederaufbaus, solange er zahlungsfähig ist) oder wird ein Konkursverwalter über einen Teil des Unternehmens des Käufers eingesetzt, so kann LCM Systems unbeschadet aller Rechte, die ihm zugestanden haben oder zustehen, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung fristlos kündigen.

  • An den Käufer gelieferte Waren, für die der volle, LCM Systems geschuldete Rechnungspreis (einschließlich Mehrwertsteuer und ggf. Zinsen) nicht gezahlt wurde, sind bei Eintritt eines der in Absatz (a) oben beschriebenen Ereignisse unverzüglich an LCM Systems zurückzusenden.

16. Recht

Alle Fragen im Zusammenhang mit Waren oder Verträgen, die diesen Bedingungen (oder einer vereinbarten Änderung dieser Bedingungen) unterliegen, werden in jeder Hinsicht nach englischem Recht entschieden, und der Gerichtsstand für ein solches Verfahren ist Newport, IOW.